In diesem Text will ich mal kurz die rechtliche Seite solcher Aktionen erklären.
Bei uns in der Schulordnung war kein Punkt zu finden, der das Aufzeichnen von Ton und Bild in der Schule verbietet, es wurde lediglich am Anfang des Schuljahres ein Rundschreiben vorgelesen, welches Ton- und Bildmitschnitte während des Unterrichts untersagt. Wenn ein Schüler während der Pause ein Bild von einem Lehrer macht, gelten also die Gesetze des Bundes. Aber selbst wenn ein solcher Punkt in der Schulordnung zu finden gewesen wäre, darf der Lehrer das Handy nicht abnehmen, später wird auch geklärt wieso.
Allgemein ist zu sagen, dass es nach § 201a StGB untersagt ist, Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches zu machen, was in der Schuleinrichtung eindeutig nicht der Fall ist.
Wenn ein Foto gemacht wurde, kann der Lehrer sagen, dass er damit nicht einverstanden ist und muss sich dann darauf verlassen, dass der Schüler es löscht. Sollte der Schüler es dennoch vervielfältigen (dazu gehört nicht das Betrachten des Bildes von Dritten, sondern nur die Vervielfältigung des Bildes, also weiterschicken, veröffentlichen, etc.), darf der Lehrer das Handy auch nicht entnehmen, er kann höchstens Anzeige erstatten, da er nicht exekutiv eingreifen darf. Wär' auch irgendwie doof wenn er das könnte. Diese Tatsache unterscheidet Deutschland von einem totalitären Staat, sie ist eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Zivilisation!
Das Handy einer Person darf von der Exekutiven Eingezogen werden, wenn nach § 74 StGB vorsätzlich eine Straftat mit dem Handy begangen worden ist. Lehrer jedoch sind, wie weiter oben schon erwähnt, nicht befugt, exekutiv zu handeln.
Es besteht nicht die Berechtigung dazu, einem Schüler das Handy zu entwenden, geschweige denn es bis nach Schulschluss zu behalten und es mit nach Hause zu nehmen. Wenn ein Lehrer das Handy eines Schülers nicht während der Schulfreien Zeit entnehmen darf, darf er es auch nicht bis über die Unterrichtszeit hinaus behalten. Das wäre das selbe, wie wenn ein Lehrer dich in der Stadt treffen würde und dir 'ne Strafarbeit aufgeben würde.
Nach § 53 III SchulG bzw § 14 AschO steht ein Katalog von Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Möglichkeiten hierbei reichen bis zum Schulverweis. Das Schulgesetz regelt auch das weitere Verfahren, Anhörungsrechte etc.. Willkürstrafen (Handy entnehmen) eines Lehrers sind demnach unrechtmäßig. Selbstverständlich hat weder die Schule, noch ein Lehrer, nicht die geringste rechtliche Handhabe, dem Schüler über die Unterrichtszeit hinaus sein Eigentum zu entziehen. Das das Handy mit nach Hause genommen wurde ist nach Art 14 Abs. 3 GG Enteignung. Ein Eingriff in Grundgesetze, speziell in dieses Grundgesetz, würde eine Ermächtigungsgrundlage, welche ein Parlamentsgesetz sein muss, erfordern. Diese Ermächtigungsgrundlage ist aber nicht vorhanden. Nach Unterrichtsschluss hat ein Lehrer also alle macht verloren. In Nordrhein-Westfalen ist die „Handyfrage“ nicht eindeutig geregelt. womit bewusst darauf verzichtet wurde, Schulen eine spezielle Ermächtigungsgrundlage zu geben.
Man könnte ja sagen, dass nach §2 Abs. 3 SchulG Eltern und Schule bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammenwirken. Dies gilt aber auch nur dann, wenn der Schüler der Aufsicht der Schule unterstehen, nicht in seiner Freizeit. Die Schule an sich hat also gar kein Erziehungsrecht. Sie unterstützt nur die Erziehung durch die Eltern, soweit diese es nicht können, nämlich bei der Vermittlung schulischer Bildung. Jede Maßnahme von einer gewissen Eingriffsintensität der Schule gegenüber dem Schüler stellt einen Grundrechtseingriff dar, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Also müsste der Schüler spätestens nach der Ende der Unterrichtszeit das Handy zurückbekommen haben, auch wenn dessen Eltern mit dieser Maßnahme einverstanden gewesen wären. In der Tat ist das Verwahren eines Handys während der Unterrichtszeit im Einzelfall unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich. Wenn das Handy eines Schülers in der Unterrichtsstunde mehrfach klingelt und der Schüler es nicht abstellt / stummschaltet, darf es nach erfolgloser Ermahnung (besser sogar nach zwei Ermahnungen) durch den Lehrer für die Dauer des Unterrichts eingezogen werden, wenn der Unterricht nicht anderweitig von derartigen Störungen freigehalten werden kann.
Sollte der Lehrer trotzdem ohne die Erlaubnis des Schülers den Inhalt des Handys anschauen, so verstößt dieses gegen §202a StGB (Ausspähen von Daten), in dessen Absatz steht:
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also könnte man in soeinem Fall eigentlich Anzeige wegen Diebstahl, Unterschlagung und evtl. sogar Nötigung (bzw. Körperverletzung wenn der Lehrer wirklich gewaltsam versucht, das Handy zu entnehmen) erstatten. Ich würde davon aber abraten, damit macht man sich nur die ganze Lehrerschaft zum Freund. Sollte irgendein Lehrer in irgendeiner Situation wirklich handgreiflich werden, würde ich sofort das Schulgeklände verlassen, die Polizei informieren und meine Eltern verständigen.
Wenn irgendjemand mal in die Handyfoto-Situation kommen sollte, kann er die Herausgabe des Handys verweigern, das würde ich im Nachhinein auch machen. Sollte der Lehrer das Handy dann entnehmen, gibt es noch die Möglichkeit, wenn der Lehrer das Handy mitnimmt und in den Unterricht geht, ihm einfach in den Unterricht zu folgen und alle zwei Minuten nach einem Gespräch zu fragen. Mit dieser Methode ist so ein Streit mit Sicherheit schnell gelöst. Nur sollte man nach eigenem Ermessen wissen, ob man sich das leisten kann.
Worauf ich niemals eingehen würde, ist, mit dem Lehrer zusammen zum Schulleiter zu gehen. Wenn man nämlich als Schüler allein mit einem Lehrer und dem Schulleiter in einem Raum ist, wird man unnötig eingeschüchtert und hat sogut wie keine Rechte, die Lehrer verdrehen einem dann die Worte im Mund, das is' die wahre Wonne. Macht es nicht!
Ich hoffe manchen von euch mit diesem kleinen Text weitergeholfen zu haben.. Man sieht sich. :)
1 Kommentare:
boah tim ey du bist echt geil. ab jetzt bin ich tim-fan.
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